Es wird wieder wärmer und damit beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich?
Vom Grundsatz her: Nein! Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie das Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen.
Trotzdem hält sich mancherorts der Irrglaube, in den Monaten März und Oktober sei es in Ordnung, Gartenabfälle zu verbrennen. Lesen Sie hier den Grund der Annahme und was wirklich erlaubt ist: Das Verbrennen von Gartenabfällen bleibt grundsätzlich verboten