Mit der Option des Direktversandes können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Die Voraussetzungen für die Nutzung dieses Service:
Sie beantragen innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz ein Ausweisdokument im regulären Verfahren (kein Express-Bestellverfahren).
Sie beantragen das Dokument für sich selbst. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können den Direktversand nicht nutzen.
Sie sind bei der Beantragung eines Reisepasses über 18 Jahre und bei der Beantragung eines Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte über 16 Jahre alt. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
Sie verfügen über ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis), das Sie für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür benötigen.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, müssen Sie für den Versand die Anschrift Ihrer Hauptwohnung angeben. Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Ohne zusätzliche Kosten können Sie den Ausweis im Rathaus Friedland abholen.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.